Die US-amerikanische Behörde FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network) hat eine 30-seitige Klarstellung zu ihren Richtlinien in Bezug auf Kryptowährungen veröffentlicht. Diese Richtlinien sind nicht neu, sie werden in dem Dokument lediglich gesammelt und erklärt. Auffällig ist, dass Kryptowährungen in dem Bericht durchgehend als CVC (konvertierbare virtuelle Währungen) bezeichnet werden.
[tweet https://twitter.com/jchervinsky/status/1126999080633339904 align=’left’] Laut Jake Chervinsky, einem Juristen aus der Kryptoszene, stellt dieses Dokument klar, welche Kryptonutzer AML-Richtlinien unterliegen und welche sonstigen Richtlinien Anwendung finden. Chervinsky betonte zudem, dass es sich hierbei nicht um Gesetze, sondern um die Meinung des FinCEN zu bestehenden Gesetzen handeln würde. Diese Meinung ist an sich verbindlich, kann jedoch vor Gericht angefochten werden. Marktteilnehmer sollten sich jedenfalls mit dem Dokument auseinandersetzen und ihre eigene Unternehmensstruktur auf relevante Punkte überprüfen.
In verschiedenen Tweets weist Chervinsky auf die unterschiedlichen Anwendungsfälle hin, die in dem Dokument besprochen werden, wobei z.B. Trader, Mixer, Entwickler und manche DApps von dem Dokument profitieren, während Peer-to-Peer Trader, ICOs, ATMs und andere DApps unter den Auswirkungen des Dokuments leiden werden.
Zunehmende regulatorische Klarheit sorgt für Gewinner und Verlierer
FinCEN stellt auch klar, dass Entwickler gemeinhin von Vorschriften aus der Finanzindustrie ausgenommen sind, solange sie nur entwickeln und nicht für das eigentliche Betreiben der Software zuständig sind.
„Der Entwickler oder Verkäufer einer Softwareanwendung oder einer CVC-Plattform kann von den BSA-Richtlinien unabhängig agieren. Er kann aber dennoch BSA-Richtlinien zu befolgen haben, wenn er die neue Anwendung selbst dazu nutzt, sich als Unternehmen an der Annahme und Übertragung von Währungen, Geldern oder Werten zu beteiligen, die an die Stelle von Währungen treten, oder die neue Plattform nutzt, um als Unternehmen an der Annahme und Übertragung des neuen CVC teilzunehmen.“
Ähnlich verhält es sich mit Nutzern, die Mixer zur Anonymisierung verwenden:
„Wer Anonymisierungssoftware anbietet, verarbeitet keine Zahlungen. Die Vorschriften der FinCEN befreien all jene von der Definition des Geldtransmitters, die Transaktionen nur unterstützen, nicht aber selbst durchführen. Unternehmen, die Anonymisierung anbieten sind Händler, die einen Service anbieten, und nicht selbst für den Geldtransfer zuständig sind.“
Laut FinCEN kann es sich bei einer Person, die einen derartigen Service verwendet, aber sehr wohl um jemanden Handeln, der als Geldtransmitter einzustufen ist, oder aber auch nur um einen gewöhnlichen Benutzer.
Am schwierigsten scheint die Einstufung von DApps zu sein, je nachdem, ob die App Geld versendet und wer der Eigentümer ist. Auch wenn es also an einzelnen Stellen weiterhin Schwierigkeiten gibt, so hat sich die regulatorische Klarheit durch dieses Schreiben doch grundlegend verbessert, wodurch betroffene Unternehmen ihr Risiko minimieren können.
Die Klarstellung betrifft auch Funktionen, die für Dash eine Bedeutung haben
Dash hat durch PrivateSend eine eigene Form von Mixing und die Evolution-Plattform wird das Dash-Ökosystem zudem um DApps erweitern. Hierbei ist es auch von Bedeutung, dass Dash einen No-Action Letter von der SEC beantragt hat, der das Vertrauen in die regulatorische Korrektheit des Netzwerks stärken soll. Wichtig ist auch, dass die Klarstellung den Unterschied zwischen Entwicklern und Betreibern der Plattform betont, wodurch Innovation auch in Zukunft uneingeschränkt möglich sein wird. Auch außerhalb des Schreibens gibt es immer wieder neue regulatorische Äußerungen zu Kryptowährungen, die in ihrer Mehrheit generell positiv gestimmt sind. Dies ist für eine Projekt wie Dash, das Bargeld für den Alltag sein möchte, ein durchaus wichtiges Faktum.