In den meisten Geschäften sehen die Kunden in der Nähe der Kasse eine Vielzahl an Geschenkkarten. In Österreich findet sich darunter eine besondere Art: der Bitcoinbon. An mehr als 4000 Tankstellen und Kiosks können Bitcoinbons erworben und online gegen Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin und Ethereum eingetauscht werden. Seit dieser Woche gelten die Karten jedoch auch für Dash.
Sehr einfach
Das Konzept ist einfach und genial. So kann etwa eine 100€ Karte mit Bargeld erworben werden und auf der Coinfinity-Website gegen Dash eingetauscht werden, wobei der aktuelle Marktpreis zur Zeit der Code-Eingabe auf der Website berücksichtigt wird.
D-A-CH
Die Dash Embassy D-A-CH ist eine Sub-DAO, die, genauso wie Dash Core und die Dash Force, vom Dash-Netzwerk finanziert wird. Ziel des Projektes ist es Dash in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz zu verbreiten. Die Dash Embassy informiert zu diesem Zweck Händler und Kunden, online und offline.
Die Partnerschaft mit Coinfinity konnte dank der Dash Embassy geschlossen werden. Jan Heinrich Meyer, der Gründer der D-A-CH Embassy sagte dazu Folgendes:
„Wir freuen uns, dass sich Coinfinity dazu entschieden hat, mit Dash die Kryptowährung anzubieten, die digitales Bargeld sein soll, das am Point of Sale verwendet werden kann. Und da die Guthabenkarte am Point of Sale erworben werden kann, ist dies auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.“
Und Deutschland?
Leider ist der Bitcoinbon in Deutschland noch nicht verfügbar, da der rechtliche Rahmen diesen momentan nicht zulässt. In Österreich sind Bitcoin-ATMs im übrigen auch nur durch eine Lücke im Gesetz möglich, durch die keine Banklizenz nötig ist, um diese zu betreiben. Meyer ist jedoch zuversichtlich, dass sich in Zukunft weitere Möglichkeiten ergeben werden:
„Wir würden uns freuen, wenn die deutschen Behörden bereit wären, mit uns und Unternehmen wie Coinfinity zu sprechen, damit der rechtliche Rahmen geschaffen werden kann, durch den jeder Mensch Zugang zu Dash erhält und dabei alle staatlich geforderten Sicherheitsstandards eingehalten werden können.“